Dienstleistungen im Rechnungswesen
Die Gesellschaft bietet Dienstleistungen im Rechnungswesen an.

Für die Zwecke dieses Angebots steht der Begriff Führung des Rechnungswesens für:
 Erarbeitung von Rechnungsbelegen im Sinne des Gesetzes Nr. 563/1991 Gslg. über das Rechungswesen, von Maßnahmen des Finanzministeriums, durch die die Verfahren für das Rechnungswesen und der sonstigen zusammenhängenden Vorschriften festgelegt werden.
 Erarbeitung der Lohn- und Personalagende nach Gesetz Nr. 1/92 Gslg. über Löhne und von sonstigen zusammenhängenden Vorschriften.
 Gewährung von fachlicher finanzökonomischer und Steuerhilfe bei Steuersachen, der Krankenkassen- und Sozialversicherung (Ges. 592/92 Gslg. und 589/92 Gslg., weiterhin nur Versicherungsbeitrag)
 Erarbeitung von insbesondere zur Steuererklärung notwendigen Dokumenten und des Versicherungsbeitrages.
 Berechnungen von Steuerpflichten, Abführungen von Steuern und Versicherungsbeitrag, Kalender für die Abführung von Steuern und Versicherungsbeitrag.
 Im Zusammenhang mit Klienten Verhandlungen mit Steuerverwaltern und dritten Seiten in allen Sachen Steuern und Versicherungsbeitrag.

Erarbeitung von Steuererklärungen zu den Einkommenssteuern einschließlich Anlagen.

Die Gesellschaft bietet Beraterdienstleistungen bei der Evidenz des Rechnungswesens an.

Für die Zwecke dieses Angebots versteht man unter dem Begriff des Beraterwesens bei der Evidenz des Rechnungswesens:
 Kontrolle der Erarbeitung von Steuerbelegen im Sinne des Gesetzes Nr. 563/1991 Gslg. über das Rechnungswesen, Maßnahmen des Finanzministeriums, durch die der Rechnungsrahmen und die Rechnungsverfahren für Unternehmer festgelegt werden und der sonstigen zusammenhängenden Vorschriften.
 Kontrolle der Lohnerarbeitung.
 Kontrolle der Ausarbeitung von Buchhaltungsrichtlinien und Konsultationen bei deren Erarbeitung.